Tillman’s: Ein „Wiener Schnitzel“ kann auch aus Schweinefleisch bestehen, sofern in einem Zusatz die Fleischart erkennbar ist. So hat es das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt entschieden. Damit hat sich Tillman’s erfolgreich gegen ein Bußgeld der Lebensmittelüberwachung des Kreises Soest gewehrt. Im Discount hatte Tillman’s ein Produkt als „Wiener Schnitzel vom Schwein“ vertrieben. Die von der Behörde unterstellte Irreführung der Verbraucher bestätigte das Gericht nicht. Die Mehrheit der Konsumenten verstehe unter „Wiener Schnitzel“ eben nicht zwangsläufig ein Kalbsschnitzel. Mit dem Zusatz „vom Schwein“ sei für jeden Verbraucher klar erkennbar, dass eben kein Kalbsschnitzel angeboten werde.


